AGB´s und Mietbedingungen

AGB´s und Mietbedingungen von Like E-Bike

1. a. Vertragspartner

Vertragspartner sind der Mieter/die Mieterin (nachfolgend „Mieter“) und die Like E-Bike GbR, Feichtmayrstr. 37, 87435 Kempten (nachfolgend „Vermieterin“) genannt. Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung (z.B. eMail/Buchungsformular) zu einer Tour bzw. Reservierung eines oder mehrerer E-Bikes bietet der Mieter der Vermieterin den Vertragsabschluss verbindlich an. Der Vertragsabschluss kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch die Vermieterin oder mit der Unterschrift der Mietbescheinigung & Rechnung vor Ort zustande. Ab diesem Zeitpunkt gelten für den Mieter und für die von ihm angegebenen weiteren Personen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
Eine telefonische Buchung ist nicht möglich.
Dem Mieter muss von der Vermieterin oder deren Kooperationspartnern ein E-Bike über die Länge der Vertragsdauer in gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung gestellt werden. Bei Abschluss des Vertrages zahlt der Mieter im Voraus eine Anzahlung auf den Mietpreis (Zahlungsbed. siehe 1.d.).

1. b. Vertragsdauer und Haftung bei Verzugshaftung

Das Mietverhältnis bleibt über den in der Buchung bzw. in der Mietbescheinigung angegebenen Zeitraum bestehen. Wird das Rad nicht bis zum im Mietvertrag festgelegten Tag und Zeitpunkt zurück gebracht, wird ein weiterer Tagesmietpreis fällig. Durch die verspätete Rückgabe findet keine Verlängerung des Mietvertrages statt. Gibt der Mieter das E-Bike und/oder das Zubehör – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe der gültigen Preisliste zu verlangen. Ein weiter gehender Schaden kann geltend gemacht werden (z.B. Ausfall von Mietgebühren von nachfolgenden Mietern).

1. c. Übergabe und frühzeitige Rückgabe

Die Übergabe des E-Bikes oder des Zubehörs an den Mieter erfolgt nur nach geleisteter Unterschrift und Vorlage des gültigen Personalausweises. Die Vermieterin händigt dem Mieter eine Mietbescheinigung mit allen wichtigen Daten aus. Gibt der Mieter das E-Bike vor der vertraglich vereinbarten Mietdauer zurück, so hat er keinerlei Anspruch den Differenzbetrag zurück zu verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kündigende unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Schlechtes Wetter, persönliche Befindlichkeiten, Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.

1. d. Mietpreis, Zahlungsbedingungen und Kaution

Sonderaktionen werden nur online veröffentlicht. Im E-Bike Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung, ein Pannenschutz, ein Diebstahlschutz, ein Helm (nur in Mallorca), ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, eine Radendreinigung (siehe 2d) und eine E-Bike Einweisung inklusive. Für Mallorca ist eine 50 km Pauschale pro Tag  inklusive. Weitere 30 km pro Tag kosten 5 €; über weitere 30 km pro Tag kosten noch einmal 5 €. Im Allgäu gibt es keine Kilometer Einschränkung. Für den Bring- und Holservice werden bis 30 km im Umkreis vom Like E-Bike Standort Campos 30 € berechnet. Die Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. Unsere reduzierten Langzeitmietpreise werden nur bei durchgängigem Mietzeitraum gewährt und können per E-Mail angefragt werden.

Wir erfüllen gerne spezielle Wünsche, bitte teilen Sie uns diese mit. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.


Preisstaffel für das Allgäu und Mallorca

1 Tage2 Tage4 Tage7 Tage
 Katze 35,- €

Alle anderen eBikes 45,- €

Katze 60,- €

Alle anderen eBikes 80,- €

Allrounder, Lifestyle, Katze, Hase 100,- €

Alle anderen eBikes 145,- €

Allrounder, Lifestyle, Katze, Hase 150,- €

Alle anderen eBikes 240,- €


Bei der Abholung der eBikes an den Stützpunkten oder bei der Lieferung der E-Bikes an den gewünschten Ort muss der komplette Mietpreis bar beglichen werden, falls noch nicht überwiesen wurde. Zudem muss ein gültiger Ausweis von jedem Mieter vorgelegt werden und die Kaution in Höhe von 150,- € pro E-Leihbike und 10,- € pro Zubehörgegenstand entrichtet werden. Die Zahlung ist nur bar möglich.
Mit Eingang der Buchungsbestätigung per E-Mail beim Mieter wird für alle Tour- und Mietbuchungen innerhalb von 7 Werktagen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des auf der Buchungsbestätigung genannten Betrags fällig. Die genaue Höhe und die Zahlungstermine für die Anzahlung und den Restbetrag kann der Mieter immer der Buchungsbestätigung entnehmen. Bei nicht Einhaltung der Zahlungstermine für die Mietgegenstände und/oder Touren behält sich die Vermieterin vor die E-Bikes zu stornieren und die Tourenplätze anderweitig zu vergeben.

2.a. Zustand E-Bike und Umgangspflichten

Bei Übergabe der Mietsache überprüft der Mieter den Zustand auf Gebrauchstauglichkeit. Wird hierbei ein Mangel festgestellt, welcher die Mietsache in einen nicht gebrauchstauglichen Zustand versetzt, wird die Mietsache kostenlos gegen einen funktionsfähigen, gleichwertigen Ersatz getauscht. Der Mieter verpflichtet sich, das E-Bike gewissenhaft zu behandeln, unnötige Bremsmanöver zu unterlassen, von Meerwasser und Sand(!) fernzuhalten und nicht hinzulegen. Zudem muss das zulässige Systemgewicht pro E-Bike vom Mieter eingehalten werden, da anderenfalls ein entstandener Schaden über die Versicherung der Vermieterin nicht in vollem Umfang gewährleistet wird. Die E-Bikes dürfen nicht mit dem Hochdruckreiniger geputzt werden. Das Bike muss vom Mieter beim Abstellen immer mit einem Schloss gesichert werden und über Nacht in einem Raum aufbewahrt werden (+ Schloss!). Umbauten, Anbauten und sonstige Eingriffe in die Mietsache sind nicht zulässig. Die Nutzung der Mietsache unter Alkoholeinfluss und Drogen ist nicht gestattet. Die Mietsache darf nur vom jeweiligen Mieter gefahren werden. Eine Untervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin nicht zulässig.
Der Transport von Kindern bis 22 kg ist nur in einem bei der Vermieterin gemieteten Fahrradkindersitz erlaubt.

2.b. Außerordentliches Kündigungsrecht

Sollte ein Like E-Bike Mitarbeiter feststellen, dass die Umgangspflichten vom Mieter nicht beachtet werden (z.B. das E-Bike stark beschädigt oder unbeaufsichtigt nicht abgeschlossen vorgefunden wird) kann die Vermieterin den Vertrag sofort fristlos kündigen. In diesem Fall wird die geleistete Mietgebühr für die nichtgenutzten Tage nicht erstattet (zzgl. evtl. Schadensbegleichung).

Anzeigepflichten

Die Anzeige von jeglicher Art von Schäden, Unfall oder Diebstahl muss der Vermieterin unverzüglich und unaufgefordert telefonisch unter +49171801750 oder per Mail info@likeebike.com mitgeteilt werden.

Austausch

Sollte das Rad während der Mietdauer selbstverschuldet nicht fahrtüchtig sein, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Reparatur. Für Reparaturen in Fremdwerkstätten kommt die Vermieterin nicht auf. Der Mieter kann das E-Bike zur Reparatur in den jeweiligen Stützpunkt bringen. Es gibt keinen Pannen- oder Abholservice. Bei Austausch des E-Bikes ist die Vermieterin berechtigt, eine Gebühr von 15,- € zu erheben.

2.c. Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall

Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit dem E-Bike oder bei Diebstahl hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei zu verständigen. Die Vermieterin ist unverzüglich zu unterrichten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandene Schäden. Der Mieter verpflichtet sich bei einem Unfall der Vermieterin eine ausführliche, schriftliche Schilderung (Polizeibericht) des Unfallverlaufs unter Vorlage einer Skizze vorzulegen (wird für die Versicherung benötigt). Die Darstellung muss insbesondere Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Die Vermieterin wird von dem Mieter von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren und sonstigen Kosten freigestellt, die aufgrund der vorgenannten Verstöße erhoben werden.

2.d. Rückgabe

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in dem ursprünglichen Zustand zurück zu geben. Der Ladezustand des Akkus und Verschmutzungen des Rades sind davon aus zunehmen. Das E-Bike muss am letzten Miettag bis zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt am jeweiligen Stützpunkt abgegeben werden. Die Endreinigung ist im Mietpreis inklusive, soweit keine schwerwiegende nicht bei einer einfachen Reinigung entfernbare Verschmutzung vorliegt wie z.B. grobe Verschmutzungen an der Federgabel und an Speichen. Für solch eine Sonderreinigung stellt die Vermieterin dem Mieter 10 € in Rechnung. Zur E-Bikerückgabe ist die Mietbescheinigung mitzubringen.

3.a. Haftungsumfang der Vermieterin

Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber der Vermieterin und etwaiger Vertreter oder Erfüllungsgehilfen derselben sind ausgeschlossen.

3.b. Haftungsausschluss bei unerlaubter Nutzung und Haftungsbeschränkung

Der Mieter stellt die Vermieterin schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei, die dadurch entsteht, dass der Mieter schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt hat.
Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen der Vermieterin verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

3.c. Haftungsausschluss bei Wunschbike

Grundsätzlich kann der Mieter sich ein eBike-Typ bei der Buchung wünschen. Die Vermieterin versucht dem Wunsch nachzukommen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Zurverfügungstellung eines anderer eBike-Typs berechtigt den Mieter nicht vom Vertrag zurückzutreten.

4.a. Allgemeine Haftung des Mieters

Für Beschädigungen, die während der Mietzeit entstanden sind, bei Verlust und Verletzungen sonstiger Obliegenheiten haftet der Mieter nur in Höhe der Kaution. Kommt es zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, infolge eines durch den Mieter verursachten Schadens an dem E-Bike, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag bis zur Höhe einer Tagesmiete (Richtpreis 4 Tagesmietpreis). Sollte die Versicherung den Schaden aus triftigem Grund nicht übernehmen, bemisst sich die Haftung für den Mieter nach dem aktuellen Listenpreis des gemieteten E-Bikes. Führt ein Schaden dazu, dass die Mietsache nicht mehr gebrauchstauglich ist, kann die Vermieterin, solang die Kapazitäten es zulassen, dem Mieter eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung stellen.

4.b. Haftung bei Diebstahl

Die Vollkasko Versicherung der Vermieterin deckt auch einen Diebstahl, Verlust des Rades oder Vandalismus ab. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 150,-€ pro Leihbike. Bei Verlust eines Zubehörartikels wird der Neupreis fällig. Bei Beschädigung eines Zubehörartikels wird lediglich die Kaution in Höhe von 10,- € einbehalten.
Um das Risiko eines Diebstahls für den Mieter zu minimieren, wird die Verwendung der kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrradschlösser empfohlen. Bei Diebstahl oder Verlust des eBikes haftet der Mieter allerdings in Höhe von 2 Wochenmieten, um die entgangenen Mieteinnahmen zu ersetzen. Der Verlust des E-Bikes muss der Vermieterin umgehend angezeigt werden. Sollte die Versicherung den Schaden aus triftigem Grund nicht übernehmen, bemisst sich die Haftung für den Mieter nach dem aktuellen Listenpreis des gemieteten eBikes.

4.c. Vollkasko Versicherungsschutz

Die Vollkasko Versicherung deckt Unfallschäden, Elektronikschäden, Softwareschäden, Akkuschäden und Regenwasser-Schäden. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf das vom Mieter genutzte Rad, nicht auf den Unfallgegner oder sonstige Personen oder Sachen.
Ebenso deckt die Vollkasko Versicherung der Vermieterin Diebstahl usw. ab (siehe 4.b.).

4.d. Kaution

Bei Abholung der Mietgegenstände ist eine Kaution pro E-Bike in Höhe von 150€ und für jeden Zubehörartikel in Höhe von 10,- € zu hinterlegen. Die Kaution muss vor Ort bar bezahlt werden. Bei Rückgabe der Mietgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand und nicht Inanspruchnahme der Vollkasko Versicherung werden die Kautionsbeträge vollständig zurückgezahlt.

4.e. Stornierungsbedingungen

Mieter können zu den folgenden Bedingungen von ihrer Buchung zurücktreten:

Ab dem Eingang der Buchungsbestätigung per E-Mail beim Mieter bis zum 40. Tag vor Antritt: 90 % der angefallenen Buchungsgebühren werden erstattet.

40-20 Tage vor Beginn des jeweils gebuchten Verleihzeitraums: 50% der angefallenen Buchungsgebühren werden erstattet.

20-10 Tage vor Beginn des jeweils gebuchten Verleihzeitraums: 20% der angefallenen Buchungsgebühren werden erstattet.

Bei späterem Rücktritt, bei Nicht-Antritt bzw. vorzeitigem Abbruch werden die gesamten Mietkosten, d.h. 100 % des Touren- und/oder Mietpreises berechnet.

Die Annullierung muss in Textform an die eMail-Adresse: info@likeebike.com erfolgen. Maßgebend für die Annullierungskosten ist das Eingangsdatum der Annullierung (Arbeitstag bis 18:00 Uhr).

Eventuelle Umbuchungen müssen in Schriftform erfolgen. Bei Erfüllung der Umbuchung kann die Vermieterin eine Gebühr in Höhe von 15,- € erheben.

5.a. Schriftform, Vollständigkeit und salvatorische Klausel

Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen und/oder Ergänzungen unterliegen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit nicht.

5.b. Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist Kempten.

5.c. Aufrechnung

Aufrechnungen gegenüber Forderungen der Vermieterin sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig.

01/2019

Die Like eBike AGB´s können hier als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Vermieterin empfiehlt, die AGB´s und Mietbedingungen als Ausdruck bei sich zu haben.

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